Gebühren

Die Vergütung für Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die StBVV kennt drei verschiedene Gebührenarten:

·       Wertgebühr
·       Betrags(rahmen)gebühr
·       Zeitgebühr

Die Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Tätigkeit richtet, wird beispielsweise für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen vereinbart.

Als Betragsrahmengebühr wird zum Beispiel die Lohnbuchhaltung abgerechnet.

Eine Zeitgebühr wird vornehmlich bei betriebswirtschaftlicher Beratung und  allgemeiner steuerlicher Beratung berechnet.

Für verschiedene laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die zu übernehmenden Tätigkeiten und die Zeiträume, für die eine Pauschalvergütung vereinbart wird, werden im Einzelnen festgelegt.
Durch Pauschalvergütungen können geringfügige Über- oder Unterschreitungen des Honorars nach Wert- oder Betragsrahmengebühr vermieden werden.

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